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Zweck der Stiftung ist die Förderung des Tierschutzes. Der
Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung von
Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen durch die Betreuung und Schulung
von Tierheimpersonal bei der Bewältigung originärer Aufgaben im Umgang mit
Hunden.
Die Betreuungs- und Schulungsprojekte umfassen unter anderem:
a.) Allgemeine Verbesserung der Lebens- und Betreuungsbedingungen innerhalb
der jeweiligen Tierheimhaltung
b.) Fachspezifische Schulungsmaßnahmen für amtliche und ehrenamtliche
Mitarbeiter in Tierheimen durch von der Stiftung bestellte kompetente
Hundetrainer / Verhaltensberater
c.) Flächendeckende Errichtung von Schulungsstützpunkten zur
fachlichen Betreuung und Unterstützung von Tierheimmitarbeitern im
deutschsprachigen Raum
d.)
Förderung von art- und sozialgerechter Gruppen- bzw. Rudelhaltung
bei Hunden zur Vermeidung einer art- und sozialfremden Einzelhaltung
e.) Verbesserung der Lebensbedingungen von Tierheimhunden durch
optimierte Auslastung und Beschäftigung – insbesondere bei eingeschränkten
Zeit- und Raumbedingungen
f.) Optimierung der Vermittlungsperspektiven für Tierheimhunde durch
Verhaltenstransparenz (Durchführung von Verhaltensanalysen) und im Einzelfall
durch therapeutische Erstmaßnahmen
Der Stiftungszweck wird auch verwirklicht durch die Errichtung und
das Betreiben eines oder mehrerer Hundealtersheime.
Der Wirkungsbereich der Stiftung kann das gesamteuropäische
Ausland umfassen. In diesem Falle dient die Tätigkeit neben dem in § 2 Abs. 1
genannten Zweck in nicht nur unbedeutendem Umfang auch der Förderung des
Ansehens der Bundesrepublik Deutschland im Ausland.
Die Stiftung
wird auch als Förderstiftung nach § 58 Nr. 1 AO durch die Beschaffung von
Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des
öffentlichen Rechts für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke tätig.